Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz versus Einlegesohle

Wissen Sie was passiert, wenn Sie ungeprüfte Einlegesohlen oder ungeprüfte orthopädische Einlagen in den Arbeitsschuhen tragen und es daraufhin zu einem Unfall kommt?

Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz erlischt. Sie verlieren damit jeden Ihrer Ansprüche auf die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung, selbst bei vollständiger Arbeitsunfähigkeit!

Sie wussten das nicht? Damit stehen Sie nicht allein da.

Sie finden das Wichtig? Dann helfen wir Ihnen gerne mit diesem Beitrag der Schutzprofis weiter, wie Sie an eine geprüfte Einlegesohle oder geprüfte orthopädische Einlage kommen.
Wir sind Profis im Bereich der persönlichen Schutzausrüstung (PSA), Schutzkleidung und Arbeitssicherheit.

Unter der Norm >> DGUV Regel 112-191 << ist die Benutzung von Fuß – und Knieschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung in der aktuellsten Fassung geregelt und hat die Regel BGR 191 abgelöst. Wir erläutern Ihnen, was diese DGUV Regel beinhaltet und was Sie beim Tragen von Sicherheitsschuhen mit Einlagen beachten müssen.

Was ist eine ungeprüfte Einlegesohle oder eine ungeprüfte orthopädische Einlage?

Jede Einlage, die in Verbindung mit den Arbeitsschuh nicht nach der DGUV Regel 112-191 zertifiziert ist, ist eine ungeprüfte Einlegesohle. Also praktisch jede Einlage:

  • Jede Sohle, die Sie aus irgendeinem Schlappen nehmen, da die Einlage so bequem ist!
  • Individualisierte Sicherheitsschuhe, die an einem anderen Fuß sitzen
  • Zeitungspapier zum ausstopfen
  • Geruchssohlen (Zimt, Kohle)

Damit ist also alles gemeint, was nach der DGUV Regel 112-191 nichts in Ihren zertifizierten Arbeitsschuhen zu suchen hat. Selbst wenn Sie sich Backpulver in die Arbeitsschuhe streuen, hat das dort nichts zu suchen!

Warum regelt die DGUV das so?

Es ist kaum zu glauben bei den vielen Verordnungen, Richtlinien und DIN-Normen die es in Deutschland gibt. Aber bei Ihrer persönlichen Schutzausrüstung macht diese Regel Sinn.

Die Produkte werden auf ihre Schutzeigenschaften geprüft und nur entsprechend zertifiziert, wenn sie geeignet sind. Mit jeder Änderung, die sie vornehmen, verändern sich die Produkteigenschaften und die Zertifizierung greift dann nicht mehr. Das ist vergleichbar mit den unbefugten öffnen von Geräten. Das führt dann zu einem Garantieverlust.

Was verändern ungeprüfte Einlegesohlen oder ungeprüfte orthopädische Einlagen?

1.) Die Isolier – und Leitfähigkeit der Arbeitsschuhe

Das bedeutet, wenn Funken entstehen, wird es in explosionsgefährdeten Räumen gefährlich. Bei den neuen Tankstellen soll Rauchen an den Zapfsäulen ungefährlich sein. Trotzdem muss das nicht sein, oder? Na gut, dann bitte schön, wenn Sie es heiß und knusprig lieben….

2.) Den Abstand zwischen Zehen und Kappen

Wenn die Einlage den Abstand zwischen Zehen und der Schutzkappe verringert, ist etwas weniger Zeit, bevor der Fuß oder die Zehen gequetscht werden. Auch das ist einleuchtend.

Was ist eine geprüfte Einlegesohle?

Das bedeutet nach der Einlagenversorgung der DGUV Regel 112-191, dass eine Einlage geeignet ist, wenn sie mit dem Sicherheitsschuh durch die Prüfstelle entsprechend zertifiziert wurde.

Z.B. die Firmen U-Power, Maspica, Cofra, Atlas und Lemaitre bieten diverse Modelle Sicherheitsschuhe nach der DGUV Regel 112-191 an, die in Verbindung mit den Einlegesolen nach der DGUV Regel 112-191 den Vorschriften entsprechen.

Wichtig: auch ihr Arbeitsschuh muss entsprechend nach DGUV Regel 112-19 geeignet sein!

Was ist bei orthopädischen Einlagen zu beachten?

Auch hier gilt, eine orthopädische Einlage darf nur verwendet werden, wenn sie mit dem Sicherheitsschuh durch die Prüfstelle nach der DGUV Regel 112-19 entsprechend zertifiziert ist. Ansonsten ist die Verwendung unzulässig. Deshalb haben viele Orthopädieschuhmacher und Sanitätshäuser inzwischen ein Normenproblem, da der Einsatz ihrer eigenen Einlagensysteme zu einer Rechtsverletzung führt.

In diesem Link durch die DGUV sind Hersteller in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet, die Arbeitsschuhe mit Einlagen anbieten.

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Wer trägt die Kosten der orthopädischen Einlagen?

Da die orthopädische Einlage, mit einem geeigneten Sicherheitsschuh individuell angepasst wird, entstehen Kosten, die ein Unternehmen nicht alleine tragen muss, wenn eine medizinische Verordnung vorliegt. Die Kostenträger für diesen Zuschuss, sind nicht bundeseinheitlich geregelt, die Krankenkassen sind als Kostenträger aber ausgenommen.

In der verlinkten Publikation finden Sie Regelungen zur Kostenübernahme. Bitte machen Sie sich >> HIER << kundig!

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