Was muss der Arbeitgeber im Winter zum Thema Arbeitsschutz wissen?

Dez 13, 2022 | Die Schutzprofis, News, Tipps

Nicht mehr lange und schon erfreuen wir uns wieder an der winterlichen Landschaft. Doch gerade im Baugewerbe, aber auch für andere Betriebe ist es wichtig zu wissen, worauf der Arbeitgeber im Winter achten sollte. Denn Mitarbeitende müssen bei Eis, Schnee oder nasskalter Witterung geschützt werden, sobald sie im Freien Arbeiten.

Sechs Tipps von den Schutzprofis zum Thema Winter & Arbeitsschutz

Um den Aufwand so gering wie möglich zu halten und die Krankheitsstände niedrig zu halten, haben wir als Schutzprofis die wichtigsten Informationen zu Arbeitsschutz bei Winterkälte zusammengefasst. Denn wer seinen Mitarbeitenden auch bei winterlichen Temperaturen Aufwärmzeiten zugesteht und sie geeigneter persönlicher Schutzausrüstung ausstattet, kann vielem Vorbeugen.

Erster Tipp von den Schutzprofis – Ist sicheres Arbeiten möglich?

Gerade bei winterlichen Temperaturen erhöhen sich die Gefahren rund um Rutsch- und Stolperunfälle. So werden Böden und Oberflächen bei Eisregen, Glatteis oder auch bei Schnee zu Rutschbahnen, die die Gefahr des Abstürzens und Ausrutschens erhöhen. Um diesem Vorzubeugen ist es wichtig, das Betriebsgelände gut auszuleuchten und die Zugangswege rutschfrei zu halten. Auf vereisten Dächern oder Baugerüsten darf nicht gearbeitet werden und Dächer sollten vom Schnee geräumt, sowie Schilder angebracht werden, die über die Schneebedeckung gekennzeichnet werden.

Zweiter Tipp von den Schutzprofis – Schutzmaßnahmen treffen

Um Arbeitnehmende vor der Kälte im Freien zu schützen, verlangt die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) so einiges. So dürfen Mitarbeitende nur zur Baustelle, wenn keine Gesundheitsgefährdung vorliegt. Somit ist der Arbeitgebende dazu verpflichtet zu streuen und Schnee zu räumen. Um noch mehr beizutragen, können z.B. Zäune und Arbeitszelte aufgestellt werden, welche die Mitarbeitenden vor Wind und Schnee schützen.

Dritter Tipp von den Schutzprofis – Aufwärmzeiten für Mitarbeitende

Durch die DIN 33403-5 ist ganz klar geregelt, wie Kälteexpositions- und Aufwärmzeiten für Arbeitnehmende umzusetzen sind. Denn der klassische Achtstundenarbeitstag ist im Winter und Freien nicht möglich und auch nicht erlaubt.

Kältebereich Lufttemperatur (°C) Maximale Kälteexposition Empfohlene Aufwärmzeit
I von +15 bis +10 150 Minuten 10 Minuten
II unter +10 bis – 5 150 Minuten 10 Minuten
III unter – 5 bis -18 90 Minuten 15 Minuten
IV unter -18 bis -30 90 Minuten 30 Minuten
V unter -30 60 Minuten 60 Minuten
Vierter Tipp von den Schutzprofis – Aufenthaltsräume beheizen

Wer seinen Mitarbeitenden nicht nur etwas Gutes tun möchte, der richtet beheizte Aufenthaltsräume ein, in denen sich Zwischendurch einmal aufgewärmt werden kann und bietet auch noch ein heißes Getränk an. Um Erkältungen und bibbernden Mitarbeitenden vorzubeugen sollte die Temperatur in Pausen- und Sanitärräumen bei mindestens +21 °C liegen. Für Waschräume mit Duschen wird eine Temperaturuntergrenze von +24 °C empfohlen. Weiterhin ist von Vorteil, wenn die Möglichkeit besteht, die getragene Kälteschutzkleidung abzulegen und zu trocknen.

Fünfter Tipp von den Schutzprofis – Unterweisung und Beratung zum Thema

Wer seine Beschäftigten unterweist und eine Beratung durch den Betriebsarzt anbietet, hält sie auf dem aktuellen Stand der Dinge. So sind Arbeitgebende dazu verpflichtet mindestens einmal im Jahr über die Gefährdungen im Winter zu informieren und in der richtigen Nutzung von Winterschutzkleidung zu unterweisen. Um dieses auch richtig zu machen ist eine Betriebsanweisung (BA) zu erstellen, in der alles detailliert erklärt wird – von der sachgemäßen Benutzung, bin hin zur Prüfung über dann ordnungsgemäßen Zustand der PSA.

Sechster Tipp von den Schutzprofis – Arbeitsschutzbekleidung für den Winter

Für eine optimale Arbeit im Winter ist auf Baustellen und Freigeländen die passende PSA wichtig. Nicht nur wärmend sollte sie sein, sondern auch das Schwitzen verhindern. Das Zwiebelschichtprinzip ist dabei von großem Vorteil. Wir von den Schutzprofis haben perfekte Partner für die Auswahl von winterlicher PSA, die in Kombination mit Warnkleidung nach EN ISO 20471 kombiniert werden sollte. Wichtig ist dabei, ebenfalls auf geeignete Funktionsunterwäsche zu achten, so dass die Kleidung optimal schützt

„Die DGUV Regel 112-189 (bisherige BGR 189) „Benutzung von Schutzkleidung“ hilft perfekt bei der Auswahl,“ so Sonia Niedhart

Geeignete Schutzkleidung und ggf. Schuhe sollten am besten vom Arbeitgeber kostenlos zur Verfügung gestellt werden, damit die Mitarbeitenden immer gut ausgerüstet sind.

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