Wissenswertes zur aktuellen Corona-Verordnung

(Neue Regeln gelten vom 25.01.2021 bis vorerst 14.02.2021)

Es ist so weit, die neuen Beschlüsse treten ab heute in allen Bundesländern in Kraft. Wir als Schutzprofis wollen darüber informieren, was genau sich geändert hat und worauf geachtet werden muss. Wichtig: Die bisherigen Beschlüsse von Bund und Ländern gelten fort.

Die Welt hält den Atem an, so fühlt es sich zumindest für viele Menschen an. Unsere Regierungs- & Länderchefs bitten neben unserer Bundeskanzlerin in den nächsten drei Wochen alle sozialen Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken. Das bedeutet nicht, dass es eine Kontaktsperre gibt, sondern eine Ermahnung an die Eigenverantwortlichkeit unserer Mitbürger_innen. Die beste Möglichkeit besteht, wenn alle so weit wie möglich zu Hause bleiben. Es soll sich nur im Kreis der Angehörigen bewegt werden und es ist nur gestattet sich ausschließlich mit einer Person treffen, die nicht mit im Hausstand lebt.

„Ziel ist die erhebliche Reduzierung der Infektionsrisiken.“

Gerade wir als Schutzprofis, waren von Anfang der Pandemie an vom Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckungen überzeugt. Nun gehen die Maßnahmen der Bundesregierung noch einen Schritt weiter, gerade vor dem Hintergrund möglicher besonders ansteckender Mutationen. Ab heute ist das Tragen medizinischer Masken (also sogenannte OP-Masken oder auch Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2) in allen Bundesländern verpflichtend.

Was wird weiterhin Pflicht?

Damit wird die verbindliche Pflicht eine Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Nahverkehr und in geschlossenen Räumen von Betrieben und Geschäften zu tragen, nun konkretisiert. Die Verpflichtung zum Tragen von medizinischen Masken gilt ausdrücklich auch für dazugehörige Parkplätze.

Da die Hinweise zunehmen, dass gerade die Mutation B.1.1.7 des SARS-CoV2-Virus sich unter Jugendlichen und Kindern verstärkt ausbreitet, bleiben auch Schulen und Kindergärten bis auf Weiteres geschlossen. Aber auch Alten- & Pflegeheime müssen nun noch mehr Schutzmaßnahmen ergreifen. Auch das Personal und die Bewohner sollen durch eine „FFP2-Mapkenpflicht“ geschützt werden.

Wir als Arbeitgeber wurden von der Bundesregierung dazu aufgefordert, alle Beschäftigen, bei denen es möglich ist, ins Homeoffice zu schicken. Dadurch werden die Kontakte am Arbeitsort reduziert. Dieses haben wir selbstverständlich bereits vor Monaten umgesetzt, da uns die Gesundheit unserer Mitarbeiter sehr am Herzen liegt.

Gesund und zuversichtlich bleiben

Die Schutzprofis möchten allen Lesern unseres Blogs dazu ermuntern sich an die geltenden Corona-Regeln zu halten. Schützen Sie sich selbst und andere. Bleiben Sie gesund!

>> Verordnungen des Landes Niedersachsen <<   >> Corona-Informationen der Region Hannover <<

Quellen:  focus & NWZonline

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